DATENSCHUTZVERORDNUNG
Ich bin verpflichtet die Unterlagen über unsere gemeinsamen Arbeit mind. zehn Jahre lang aufzubewahren.
Am einfachsten und kostengünstigsten ist dies in der EDV. Wenn du dem zustimmst, kann ich dir jederzeit Bestätigungen ausdrucken.
Egal wie und wo ich deine Daten verwahren muss, verpflichte ich mich diese NICHT zu veräußern oder an dritte weiter zu geben.
Du kannst die Speicherung deiner Daten natürlich auch Verweigern. Leider muss ich dann alle Daten aus der EDV löschen und ausdrucken. Diese Mehrkosten muss ich in mein Honorar mit
einberechnen.